13. Januar 2019
„AGG-Hopper“ sind Menschen, die sich auf Stellenausschreibungen bewerben, um im Anschluss wegen einer vermeintlichen Diskriminierung Entschädigungsansprüche geltend zu machen. Die Rechtsprechung ist für Arbeitgeber insoweit äußerst streng. Ich habe dazu jüngst eine neue Verteidigungsstrategie für Arbeitgeber entwickelt, die mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vereinbar und in der Beratungspraxis bislang anscheinend übersehen worden ist (vgl. Weigert, NZA 2018, 1166).